Sebastian Karl - Gästeführer
Leutfresserweg 23a
97082 Würzburg
Leutfresserweg 23a
97082 Würzburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Gästeführer Sebastian Karl, Würzburg, (oder im Verhinderungsfall mit dem von ihm bestellten Ersatzgästeführer) und Ihnen, nachstehend „der Gast“/“der Besteller“, bzw. dem Auftraggeber der Gästeführung in Bezug auf die Buchung der angebotenen Führungen. „Führungen“ beinhaltet hier auch: Stadtführung, Schloss-, Burgführung, Reiseleitung bei Ausflugs-, Halbtages-, Tages- und Busrundfahrten oder sonstigen touristischen Dienstleistungen.
Sie werden, soweit rechtswirksam einbezogen und Inhalt des Dienstleistungsvertrags, der im Falle Ihrer Buchung zwischen Ihnen und dem Gästeführer zu Stande kommt.
1. Vertragsabschluss
Sie (Kunde/Besteller/Auftraggeber) erhalten nach Absprache (per Telefon, Brief, Kontaktformular oder E-Mail) ein schriftliches Angebot , i. d. R. als E-Mail, von mir (Gästeführer). Nach Annahme und Rückbestätigung durch Sie (Kunde/Besteller/Auftraggeber) kommt der Vertrag mit dem Zugang der Buchungsbestätigung an den Besteller zustande. Bei einer kurzfristigen Anfrage (am Tag der geplanten Führung) gilt auch die verbindliche telefonische Buchung als Vertragsabschluss. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung in Schriftform.
2. Gruppengröße
2.1. Die maximale Gruppengröße beträgt bei Stadtführungen, Burgführungen und Schlossführungen 25 Personen (auch bei kombinierten Busrundfahrten mit Stadtrundgängen).
Bei ausschließlichen Stadtrundfahrten sowie bei Halbtages- oder Tagesfahrten (z. B. ins Fränkische Weinland, entlang der Romantischen Straße, nach Rothenburg o.d.T.) beträgt die maximale Gruppengröße 50 Personen. Führungen vor Ort unterliegen bei großen Gruppen u. U. gewissen Einschränkungen. Überschreitet die Teilnehmerzahl die vorgegebene Gruppengröße, kann ein zweiter Gästeführer hinzugezogen werden.
2.2. Überschreitet die Zahl der zur Führung erscheinenden Teilnehmer die zulässige maximale Gruppengröße, so ist der Gästeführer berechtigt, kurzfristig einen weiteren Gästeführer hinzuzuziehen und die Gruppe aufzuteilen. Der weitere Gästeführer ist unabhängig davon, um wie viele Personen die vereinbarte Teilnehmerzahl überschritten wurde, entsprechend den geltenden Vergütungssätzen vollständig zu vergüten.
Kann bei Überschreitung der vereinbarten Personenzahl ein weiterer Gästeführer nicht gefunden werden, so hat der Gästeführer einen Vergütungsanspruch in Höhe des zweifachen Satzes gemäß dergeltenden Vergütungsregelung.
3. Eintrittspreise
Eintrittspreise (z. B. für die Residenz Würzburg, das Museum für Franken, Kirche Maria im Weingarten, Wallfahrtskirche Creglingen) und Parkplatzkosten (z. B. auf der Festung Marienberg, Busparkplatz Rothenburg) sind im Führungshonorar nicht enthalten und fallen zu Lasten des Bestellers.
4. Kündigung/Stornierung
Der Gast/Auftraggeber/Besteller kann den Auftrag bis einschließlich dem 8. Tag vor dem vereinbarten Termin schriftlich, z. b. per E-Mail, kostenfrei kündigen. Die Kündigung ist erst nach einer schriftlichen Rückbestätigung gültig.
Im Falle einer späteren Stornierung/Kündigung durch den Auftraggeber ab dem (inklusive) siebten Tag bis zum fünften Tag vor dem vereinbarten Termin fallen pauschal 20,00 € Stornogebühr an.
Bei einer Stornierung/Kündigung ab dem (inklusive) vierten Tag vor dem Termin fallen 100% des vereinbarten Preises/Honorars an.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin ohne Absage, sei es durch eigenes oder durch Fremdverschulden, wird ebenso eine Ausfallvergütung in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar fällig.
Den Auftraggeber trifft in diesen Fällen die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder eventueller Rücktrittkosten. Diese Fristen und Regelungen gelten auch für Teilbeträge/einzelne Programmpunkte der Buchung.
Die Kündigung ist möglich per E-Mail ([email protected]), telefonisch zwischen 9:00 und 19:00 Uhr (Telefonnr. 0931/8098509) zusammen mit anschließender und soweit möglich unverzüglicher schriftlicher Benachrichtigung
oder per Brief (Adresse: Sebastian Karl, Leutfresserweg 23a, 97082 Würzburg).
Es gilt dann der Zeitpunkt des Eintreffens der Benachrichtigung beim Gästeführer (insbesondere bei postalischem Brief). Sie ist erst nach einer schriftlich bzw. in Textform (E-Mail) erfolgten Rückbestätigung gültig.
Übersichtlichere Kurzform:
Stornierung/Kündigung durch den Auftraggeber/die Gruppe:
5. Verspätung
5.1. Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Der Auftraggeber ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Sollte sich der Gast/die Gruppe verspäten, ist er/sie verpflichtet, dem Gästeführer diese Verspätung spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Führungsbeginns per Telefon (Anruf oder SMS) mitzuteilen und die voraussichtliche Ankunftszeit zu benennen oder andere Absprachen zu treffen.
Im Falle einer Nichtbenachrichtigung wartet der Gästeführer 30 Minuten. Danach gilt die Führung als ausgefallen, die Gruppe als „nicht erschienen“ und das vereinbarte Honorar ist in voller Höhe zu zahlen.
5.2. Beginnt die Führung durch Umstände, die der Gästeführer nicht zu vertreten hat, verspätet, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Verlängerung der Führungszeit oder auf eine Reduzierung des Honorars.
Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe muss zwischen dem Gast und dem Gästeführer vereinbart werden, ob die Führungszeit entsprechend gekürzt oder mit Vergütung verlängert wird. Bei einer Verlängerung errechnet sich das Führungshonorar nach dem gebuchten Zeitraum, der sich dann aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Der Gästeführer kann eine Verlängerung der Führung über den vereinbarten Führungszeitraum hinaus ablehnen, falls eine Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeführungen oder andere zwingende geschäftliche oder private Termine nicht eingehalten werden können.
6. Vergütung
6.1. Die Vergütung des Führungshonorars erfolgt bar gegen Quittung zu Beginn der Führung/des Programms. Nach vorheriger Absprache und Vereinbarung in Schriftform kann das Honorar auch auf Rechnung bezahlt werden.
6.2. Falls Anfang und/oder Ende der Führung außerhalb der Würzburger Innenstadt liegen, hat der Gästeführer Anspruch auf eine Anfahrtspauschale und auf Vergütung des zusätzlichen Zeitaufwandes.
6.3. Bei Nichtinanspruchnahme von vereinbarten Leistungen hat der Gästeführer Anspruch auf Zahlung des vollen Satzes des vereinbarten Führungshonorars.
6.4. Die Honorare enthalten keine Umsatzsteuer, da der Gästeführer Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG ist.
7. Haftung des Gästeführers/Obliegenheiten des Gastes
7.1. Die Haftung des Gästeführers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs.
7.2. Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Gaststätten, Museen, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht werden.
7.3. Bei Führungen für Kinder und Jugendliche übernimmt der Gästeführer nicht die Aufsichtspflicht.
7.4. Der Gast/Beauftragte des Auftraggebers ist verpflichtet, etwaige Mängel der Führungund der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber dem Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Zu einem Abbruch bzw. einer Kündigung der Führung nach Beginn der Führung sind der Gast/Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Kombinierte Bus-/Fußführungen, Stadtrundfahrten und Reiseleitungen können nur in Bussen mit funktionierendem Mikrofon und Reiseleiter-Sitzplatz durchgeführt werden. Andernfalls ist der Gästeführer berechtigt, den Auftrag bei Fortbestand seines Vergütungsanspruchs abzulehnen.
8. Verhinderung des Gästeführers
8.1. Im Fall der Verhinderung des Gästeführers wird, soweit möglich, für Ersatz gesorgt. Der Gast wird darüber schriftlich oder telefonisch informiert. Sollte das durch höhere Gewalt nicht möglich sein, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
8.2. Kann die Führung aufgrund höherer Gewalt (Sperrungen, Unwetter etc.) nicht wie geplant durchgeführt werden, bietet der Gästeführer alternativ ein äquivalentes Programm an. Eine Entschädigung des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Zugänglichkeit von Sehenswürdigkeiten und deren Sonderregelungen
9.1. Der Gästeführer hat keinen Einfluss auf die Einlasszeiten der örtlichen Sehenswürdigkeiten. Eine in der Auftragsbestätigung genannte Uhrzeit gilt daher lediglich für den Beginn der Führung. Sie garantiert nicht den Einlass zu einer Sehenswürdigkeit zum genannten Zeitpunkt, z.B. in die Würzburger Residenz.
9.2. Der Gästeführer hat keinen Einfluss auf die generelle Zugänglichkeit von Museen, Kirchen und öffentlichen Gebäuden. Dies gilt insbesondere für Kirchen an Sonn- und Feiertagen, z.B. bei Schließungen aufgrund von Gottesdiensten oder Sonderveranstaltungen. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Gästeführer und eine Entschädigung des Auftraggebers sind hierbei ausdrücklich ausgeschlossen.
9.3. Um einen reibungslosen Führungsablauf zu gewährleisten, gelten beim Besuch der Würzburger Residenz u. a. folgenden Regelungen der Schloss- und Gartenverwaltung Würzburg:
10. Sonstige Rechte des Gästeführers
Bild-, Ton- und Filmaufnahmen von dem Gästeführer während der Führung bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung. Ohne Genehmigung sind sie nicht gestattet.
11. Besucherordnung der Sehenswürdigkeiten
Die Besucherordnungen und Hausregeln besuchter Sehenswürdigkeiten sind durch die Teilnehmer einzuhalten.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gästeführer und dem Gast bzw. dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Würzburg.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so gilt der Rest unabhängig davon.
Sie werden, soweit rechtswirksam einbezogen und Inhalt des Dienstleistungsvertrags, der im Falle Ihrer Buchung zwischen Ihnen und dem Gästeführer zu Stande kommt.
1. Vertragsabschluss
Sie (Kunde/Besteller/Auftraggeber) erhalten nach Absprache (per Telefon, Brief, Kontaktformular oder E-Mail) ein schriftliches Angebot , i. d. R. als E-Mail, von mir (Gästeführer). Nach Annahme und Rückbestätigung durch Sie (Kunde/Besteller/Auftraggeber) kommt der Vertrag mit dem Zugang der Buchungsbestätigung an den Besteller zustande. Bei einer kurzfristigen Anfrage (am Tag der geplanten Führung) gilt auch die verbindliche telefonische Buchung als Vertragsabschluss. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung in Schriftform.
2. Gruppengröße
2.1. Die maximale Gruppengröße beträgt bei Stadtführungen, Burgführungen und Schlossführungen 25 Personen (auch bei kombinierten Busrundfahrten mit Stadtrundgängen).
Bei ausschließlichen Stadtrundfahrten sowie bei Halbtages- oder Tagesfahrten (z. B. ins Fränkische Weinland, entlang der Romantischen Straße, nach Rothenburg o.d.T.) beträgt die maximale Gruppengröße 50 Personen. Führungen vor Ort unterliegen bei großen Gruppen u. U. gewissen Einschränkungen. Überschreitet die Teilnehmerzahl die vorgegebene Gruppengröße, kann ein zweiter Gästeführer hinzugezogen werden.
2.2. Überschreitet die Zahl der zur Führung erscheinenden Teilnehmer die zulässige maximale Gruppengröße, so ist der Gästeführer berechtigt, kurzfristig einen weiteren Gästeführer hinzuzuziehen und die Gruppe aufzuteilen. Der weitere Gästeführer ist unabhängig davon, um wie viele Personen die vereinbarte Teilnehmerzahl überschritten wurde, entsprechend den geltenden Vergütungssätzen vollständig zu vergüten.
Kann bei Überschreitung der vereinbarten Personenzahl ein weiterer Gästeführer nicht gefunden werden, so hat der Gästeführer einen Vergütungsanspruch in Höhe des zweifachen Satzes gemäß dergeltenden Vergütungsregelung.
3. Eintrittspreise
Eintrittspreise (z. B. für die Residenz Würzburg, das Museum für Franken, Kirche Maria im Weingarten, Wallfahrtskirche Creglingen) und Parkplatzkosten (z. B. auf der Festung Marienberg, Busparkplatz Rothenburg) sind im Führungshonorar nicht enthalten und fallen zu Lasten des Bestellers.
4. Kündigung/Stornierung
Der Gast/Auftraggeber/Besteller kann den Auftrag bis einschließlich dem 8. Tag vor dem vereinbarten Termin schriftlich, z. b. per E-Mail, kostenfrei kündigen. Die Kündigung ist erst nach einer schriftlichen Rückbestätigung gültig.
Im Falle einer späteren Stornierung/Kündigung durch den Auftraggeber ab dem (inklusive) siebten Tag bis zum fünften Tag vor dem vereinbarten Termin fallen pauschal 20,00 € Stornogebühr an.
Bei einer Stornierung/Kündigung ab dem (inklusive) vierten Tag vor dem Termin fallen 100% des vereinbarten Preises/Honorars an.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin ohne Absage, sei es durch eigenes oder durch Fremdverschulden, wird ebenso eine Ausfallvergütung in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar fällig.
Den Auftraggeber trifft in diesen Fällen die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder eventueller Rücktrittkosten. Diese Fristen und Regelungen gelten auch für Teilbeträge/einzelne Programmpunkte der Buchung.
Die Kündigung ist möglich per E-Mail ([email protected]), telefonisch zwischen 9:00 und 19:00 Uhr (Telefonnr. 0931/8098509) zusammen mit anschließender und soweit möglich unverzüglicher schriftlicher Benachrichtigung
oder per Brief (Adresse: Sebastian Karl, Leutfresserweg 23a, 97082 Würzburg).
Es gilt dann der Zeitpunkt des Eintreffens der Benachrichtigung beim Gästeführer (insbesondere bei postalischem Brief). Sie ist erst nach einer schriftlich bzw. in Textform (E-Mail) erfolgten Rückbestätigung gültig.
Übersichtlichere Kurzform:
Stornierung/Kündigung durch den Auftraggeber/die Gruppe:
- bis 8 Tage vor dem Termin = kostenfrei
- 7 bis 5 Tage vor dem Termin = 20,00 € Stornogebühr
- ab 4 Tagen vor dem Termin = 100% des Honorars
- bei Nichterscheinen zum Termin ohne Absage ebenso = 100% des Honorars
5. Verspätung
5.1. Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Der Auftraggeber ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Sollte sich der Gast/die Gruppe verspäten, ist er/sie verpflichtet, dem Gästeführer diese Verspätung spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Führungsbeginns per Telefon (Anruf oder SMS) mitzuteilen und die voraussichtliche Ankunftszeit zu benennen oder andere Absprachen zu treffen.
Im Falle einer Nichtbenachrichtigung wartet der Gästeführer 30 Minuten. Danach gilt die Führung als ausgefallen, die Gruppe als „nicht erschienen“ und das vereinbarte Honorar ist in voller Höhe zu zahlen.
5.2. Beginnt die Führung durch Umstände, die der Gästeführer nicht zu vertreten hat, verspätet, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Verlängerung der Führungszeit oder auf eine Reduzierung des Honorars.
Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe muss zwischen dem Gast und dem Gästeführer vereinbart werden, ob die Führungszeit entsprechend gekürzt oder mit Vergütung verlängert wird. Bei einer Verlängerung errechnet sich das Führungshonorar nach dem gebuchten Zeitraum, der sich dann aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Der Gästeführer kann eine Verlängerung der Führung über den vereinbarten Führungszeitraum hinaus ablehnen, falls eine Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeführungen oder andere zwingende geschäftliche oder private Termine nicht eingehalten werden können.
6. Vergütung
6.1. Die Vergütung des Führungshonorars erfolgt bar gegen Quittung zu Beginn der Führung/des Programms. Nach vorheriger Absprache und Vereinbarung in Schriftform kann das Honorar auch auf Rechnung bezahlt werden.
6.2. Falls Anfang und/oder Ende der Führung außerhalb der Würzburger Innenstadt liegen, hat der Gästeführer Anspruch auf eine Anfahrtspauschale und auf Vergütung des zusätzlichen Zeitaufwandes.
6.3. Bei Nichtinanspruchnahme von vereinbarten Leistungen hat der Gästeführer Anspruch auf Zahlung des vollen Satzes des vereinbarten Führungshonorars.
6.4. Die Honorare enthalten keine Umsatzsteuer, da der Gästeführer Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG ist.
7. Haftung des Gästeführers/Obliegenheiten des Gastes
7.1. Die Haftung des Gästeführers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs.
7.2. Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Gaststätten, Museen, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht werden.
7.3. Bei Führungen für Kinder und Jugendliche übernimmt der Gästeführer nicht die Aufsichtspflicht.
7.4. Der Gast/Beauftragte des Auftraggebers ist verpflichtet, etwaige Mängel der Führungund der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber dem Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Zu einem Abbruch bzw. einer Kündigung der Führung nach Beginn der Führung sind der Gast/Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Kombinierte Bus-/Fußführungen, Stadtrundfahrten und Reiseleitungen können nur in Bussen mit funktionierendem Mikrofon und Reiseleiter-Sitzplatz durchgeführt werden. Andernfalls ist der Gästeführer berechtigt, den Auftrag bei Fortbestand seines Vergütungsanspruchs abzulehnen.
8. Verhinderung des Gästeführers
8.1. Im Fall der Verhinderung des Gästeführers wird, soweit möglich, für Ersatz gesorgt. Der Gast wird darüber schriftlich oder telefonisch informiert. Sollte das durch höhere Gewalt nicht möglich sein, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
8.2. Kann die Führung aufgrund höherer Gewalt (Sperrungen, Unwetter etc.) nicht wie geplant durchgeführt werden, bietet der Gästeführer alternativ ein äquivalentes Programm an. Eine Entschädigung des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Zugänglichkeit von Sehenswürdigkeiten und deren Sonderregelungen
9.1. Der Gästeführer hat keinen Einfluss auf die Einlasszeiten der örtlichen Sehenswürdigkeiten. Eine in der Auftragsbestätigung genannte Uhrzeit gilt daher lediglich für den Beginn der Führung. Sie garantiert nicht den Einlass zu einer Sehenswürdigkeit zum genannten Zeitpunkt, z.B. in die Würzburger Residenz.
9.2. Der Gästeführer hat keinen Einfluss auf die generelle Zugänglichkeit von Museen, Kirchen und öffentlichen Gebäuden. Dies gilt insbesondere für Kirchen an Sonn- und Feiertagen, z.B. bei Schließungen aufgrund von Gottesdiensten oder Sonderveranstaltungen. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Gästeführer und eine Entschädigung des Auftraggebers sind hierbei ausdrücklich ausgeschlossen.
9.3. Um einen reibungslosen Führungsablauf zu gewährleisten, gelten beim Besuch der Würzburger Residenz u. a. folgenden Regelungen der Schloss- und Gartenverwaltung Würzburg:
- Gruppen mit weniger als 30 Personen können, auch bei Buchung eines eigenen Gästeführers, mit Einzelgästen der Residenz „aufgefüllt“ werden.
- In Spitzenzeiten kann es zu Wartezeiten bei Einlass und während der Führung kommen.
- Filmen und Fotografieren (auch mit dem Smartphone): Nur ohne Blitz/Beleuchtung. Keine Gruppenfotos. Nicht während der Führung.
- Den Weisungen des Hauspersonals ist Folge zu leisten. Der Gästeführer ist während einer Führung in der Residenz auch nur „Gast im Schloss“ und hat prinzipiell keine Sonderrechte.
- Größere Taschen, Rucksäcke, Tüten, sperrige Gegenstände, Flaschen können nicht mit in die Residenz genommen werden. Es stehen Aufbewahrungsmöglichkeiten vor Ort zur Verfügung. Gehstöcke und Krücken müssen einen Gummipuffer o. ä. unten haben.
10. Sonstige Rechte des Gästeführers
Bild-, Ton- und Filmaufnahmen von dem Gästeführer während der Führung bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung. Ohne Genehmigung sind sie nicht gestattet.
11. Besucherordnung der Sehenswürdigkeiten
Die Besucherordnungen und Hausregeln besuchter Sehenswürdigkeiten sind durch die Teilnehmer einzuhalten.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gästeführer und dem Gast bzw. dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Würzburg.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so gilt der Rest unabhängig davon.